ODR-Verordnung

Für Online-Händler bringt der Januar, neben dem neuen Jahr, auch relevante Gesetzesänderungen.

 

Bereits am 09.01.2016 tritt die Verordnung mit der (EU) Nr. 524/2013, zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft.

 

Diese sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution) hat das Ziel, eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten zu schaffen. Diese Streitigkeiten können sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der gesamten EU ergeben.

 

Das Ziel dieser Verordnung soll durch die Einrichtung einer Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) auf EU-Ebene und die Regelung der Zusammenarbeit mit den nationalen Stellen für die alternative Streitbeilegung erreicht werden.

Wir als Händler sind daher ab 9. Januar verpflichtet, unsere Kunden auf die Existenz dieser Plattform zur Online-Streitbeilegung hinzuweisen.

 

Informationen dazu finden Sie in Artikel 14 Absatz 1 der ODR-VO, den Sie unter folgendem Link als PDF herunterladen können: ODR-Verordnung als PDF

 

Hier noch der Link zur OR-Plattform:
http://ec.europa.eu/consumers/odr